Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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1. Vertragsgegenstand

a) Der Gegenstand eines Vertrages beruht ausschließlich auf der Schriftform und den getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Ein Dienstleistungsvertrag zwischen zwischenMensch2.0 und dem Auftraggeber (AG) gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen. Beanstandungen/Änderungswünsche einer schriftlichen Auftragsbestätigung sind vom AG unverzüglich vorzunehmen und im Vorfeld mit zwischenMensch2.0 abzusprechen. Ist dem nicht der Fall, wird der Auftrag ansonsten als verbindlich erteilt angesehen.

b) Wird ein von zwischenMensch2.0 vorgelegter Dienstleistungsvertrag (Auftragsbestätigung) vom AG nicht unterschrieben, die gewünschten Dienstleistungen jedoch in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren dem AG die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen von zwischenMensch2.0 in Anspruch genommen hat, bekannt.

c) zwischenMensch2.0 verpflichtet sich, die Aufträge nach besten Wissen und Gewissen sowie gemäß der Berufs- und Ehrenordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen abzuleisten.

d) Die Leistungen werden von Dolmetscherinnen von zwischenMensch2.0 oder den für den jeweiligen Auftrag durch zwischenMensch2.0 beauftragten freien Gebärdensprachdolmetscherinnen erbracht, welche entsprechend dieser AGB zum Einsatz kommen.

e) Die von zwischenMensch2.0 zu erbringenden Tätigkeiten richten sich im Einzelfall nach der Beschreibung im jeweiligen Angebot/Auftragsbestätigung. Zu darüber hinausgehenden Tätigkeiten sind die zum Einsatz kommenden Dolmetscher grundsätzlich nicht verpflichtet.

f) Als veranschlagte Einsatzzeit gilt prinzipiell die Dolmetschzeit vor Ort zuzüglich der Fahrt- und Wartezeiten. Die Honorierung der anfallenden Vorbereitungszeit wird im entsprechenden Einzelfall schriftlich geregelt. Bei kurzen Einsätzen gilt bei der Dolmetschzeit eine zu berechnende Mindesteinheit von einer Stunde. Die Dienstleistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart, nach dem Ablauf einer Stunde im Halbstundentakt berechnet.
Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich entweder um gefahrene Autokilometer oder anfallenden Kosten für den ÖPNV / DB.

 

2. Umfang des Vertrages

a) Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit eher beendet werden, ist die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes von zwischenMensch2.0, in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes schriftlich geregelt.

b) Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von zwischenMensch2.0 verschuldet sind, ganz oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen:

Stornoregelung A

Bei Stornierung von Aufträgen ab zwei Werktagen vor Beginn des vereinbarten Einsatzes wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Stornoregelung B

Bei Stornierung von Aufträgen ab drei Werktagen vor Beginn des vereinbarten Einsatzes wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Stornoregelung C

Bei Stornierung von Aufträgen innerhalb von drei Werktagen vor dem Einsatz werden Ausfallkosten in Höhe von 50 % der Einsatzzeit berechnet. Bei Absage des Termins ab 1 Werktag vor dem Einsatz betragen die Ausfallkosten 100%. (entspricht der Stornierungsregelung des Integrationsamtes Berlin)

Stornoregelung D

Bei Stornierung bis 7 Werktage vor dem Einsatz: werden 25%
Bei Stornierung bis 3 Werktage vor dem Einsatz: werden 50%
Bei Stornierung bis 2 Werktage vor dem Einsatz: werden 100% des vereinbarten Honorars fällig

Stornoregelung E

Bei Stornierung bis 21 Werktage vor dem Einsatz: werden 25%
Bei Stornierung bis 14 Werktage vor dem Einsatz: werden 50%
Bei Stornierung bis 7 Werktage vor dem Einsatz: werden 100% des vereinbarten Honorars fällig

 

3. Schweigepflicht / Datenschutz

a) zwischenMensch2.0 unterliegt schon von Berufswegen und auf der Grundlage der Berufs- und Ehrenordnung generell einer strikten Schweigepflicht und sieht sich seinen Kunden gegenüber verpflichtet, alle Informationen stets streng vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet mündlich übertragende Informationen, aber vor allem auch den Umgang mit überlassenen Materialien zur Vorbereitung der Einsätze (Redescripte, Präsentationen etc.).

b) Beauftragende Kunden berechtigen zwischenMensch2.0 im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den unternehmensinternen Gebrauch bzw. zum Auftragsabwicklung, zur Abrechnung mit Kostenträgern und zur Vorbereitung auf die Dolmetscheinsätze zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden unter keinen Umständen an Dritte (z. B. Kostenträger) weitergegeben.

 

4. Arbeitsbedingungen

a) Innerhalb von Großveranstaltungen (Kongresse, Tagungen u. ä.) ist – wie in allen andern Settings auch – ein optimales Hören und Sehen für die arbeitenden Dolmetscherinnen unabdingbar. Hierfür trägt der Auftraggeber Sorge und stellt für eine gute Akustik, wenn nötig, Headsets oder geeignete Lautsprecher (Audiomonitore) zur Verfügung. Bei Präsentationen auf Großbildleinwand bekommen die Dolmetscherinnen die Möglichkeit, das Präsentierte auf dafür bereitgestellte Laptops/ Monitore zu verfolgen, um eine adäquate Verdolmetschung zu gewährleisten. [Gebärdensprachdolmetscherinnen arbeiten üblicherweise dem Publikum zugewandt und haben die Präsentation im Rücken. Da die Präsentation auch Inhalt der Verdolmetschung ist, wird dieser Monitor benötigt.] Es obliegt weiterhin dem AG, für die Bereitstellung geeigneter Mikrofone für eine reibungslose Verdolmetschung von der Gebärdensprache in die Lautsprache zu sorgen. Für eine optimale Ausleuchtung des Standortes der Dolmetscherinnen ist zu sorgen.

b) Das Dolmetschprodukt ist nur für die aktuelle Situation (Hören und/ oder Sehen) bestimmt und darf nicht ohne vorherige Genehmigung oder Absprache mit zwischenMensch2.0 aufgezeichnet werden. Eine Aufzeichnung für das Fernsehen oder den Rundfunk bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Firma zwischenMensch2.0.

c) Musikalische und andere künstlerische Darbietungen (Lieder, Lyrik, Improvisationen, Theater und ähnliches) werden nur nach Absprache und vorbereitet gedolmetscht.

d) Vorbereitung ist für ein optimales Dolmetschprodukt unabdingbar. Dolmetscher sind aufgrund Ihrer Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet, stets optimal vorbereitet in die entsprechenden Situationen zu gehen. Der AG hat daher im eigenen Interesse den Dolmetscher mit entsprechenden Informationen zu versorgen. Diese Informationen bzw. dieses Material wird selbstverständlich höchstvertraulich behandelt.

e) Pausenzeiten werden, soweit nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wie folgt eingerichtet:
– nach einer Einsatzzeit von 1 Stunde: mind. 10 Minuten Pause
– nach einer Einsatzzeit von 4 Stunden: mind. 45 Minuten Pause

 

5. Rücktritt vom Vertrag

a) Ist zwischenMensch2.0 die Ausführung des Vertrages aufgrund falscher Angaben bei der Auftragserteilung oder aus anderen berufsethischen Gründen nicht zuzumuten, so ist zwischenMensch2.0 berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Verpflichtung seitens des AG zur Zahlung des vereinbarten Honorars entfällt.

b) Sollte zwischenMensch2.0 aus schwerwiegenden, nachvollziehbaren Gründen an der Ausführung des Auftrags gehindert sein, verpflichtet sich zwischenMensch2.0, sich um adäquaten Ersatz (andere qualifizierte Fachkolleginnen) zu bemühen. Eine weitere Verpflichtung von Seiten zwischenMensch2.0 besteht nicht.

 

6. Honorar

a). Gebärdensprachdolmetscher unterliegen generell keiner Honorarverordnung. Sie haben das Recht, Ihre Honorare selbst und frei auszuhandeln.

b) Für einige spezielle Fälle ist die Honorierung der Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern auf Seiten der Kostenträger geregelt, die im Folgenden aufgelistet sind.

– JVEG, § 5, 8, 9: 75 Euro/ Stunde, 0,30 Euro/ km bzw. ÖPNV
– Vorgaben des Integrationsamtes Berlin
– Sozialverwaltungsverfahren: SGB X, § 19, Absatz 1 iVm JVEG
– Verwaltungsverfahren: LGBG § 12 iVm JVEG
– Ausführung von Sozialleistungen (z. B. Arzt, Elternabend Kita): SGB I, §17 iVm JVEG
– Berlin: HonVSoz, SchulKommV, HonVGes

 

7. Zahlung des Honorars

a) Das im Vertrag vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt unbar und ohne Abzug auf das Konto von zwischenMensch2.0 unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.

b) Für jede Mahnung werden Mahngebühren von 5 Euro berechnet. Verzugszinsen werden mit 10% p. a. berechnet, wobei es zwischenMensch2.0 freisteht, im Einzelfall einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und auf rechtlichem Wege einzufordern.

c) Reisekosten werden unabhängig von der tatsächlichen Reiseroute für die direkte Reise von und nach Berlin berechnet.

 

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin.

Stand 05.2020